Dem Ortsrat steht ein Recht auf Anhörung vor der Beschlußfassung des Gemeinderats in Niedersachsen zu.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Dem Ortsrat steht ein Recht auf Anhörung vor der Beschlußfassung des Gemeinderats in Niedersachsen zu.
2. Zu dem Zweck und den Voraussetzungen des Anhörungsrechtes sowie zu den Rechtsfolgen einer unterbliebenen Anhörung.