Der Versuch des Versicherungsnehmers, bei der Schadensermittlung den Versicherer umfangreich zu betrügen …
Zivilrecht
Leitsatz
Der Versuch des Versicherungsnehmers, bei der Schadensermittlung den Versicherer umfangreich zu betrügen, führt für den Versicherer zu einem Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für die Einschaltung eines Detektivbüros.