Ein gebrauchtes (Schwarz-Weiß-)Fernsehgerät ist ein Gebrauchsgut von längerer Gebrauchsdauer und höherem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein gebrauchtes (Schwarz-Weiß-)Fernsehgerät ist ein Gebrauchsgut von längerer Gebrauchsdauer und höherem Anschaffungswert im Sinne des § 21 Abs 1a Nr 6 BSGH nF und gehört zur notwendigen Ausstattung des Haushalts eines Sozialhilfeempfängers, der wünscht, seine Bedürfnisse nach Information, Bildung und Unterhaltung (auch) über das Medium Fernsehen zu befriedigen (Fortführung der Rspr d Sen).