VerfG Potsdam · Brandenburg Beschluss

Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Unzulässigkeit · VerfGGBbg · Zulässigkeitsvoraussetzungen

Verfassungsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Juni 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind.