Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit KI-Titel
Verfassungsbeschwerde · Unzulässigkeit · VerfGGBbg · Zulässigkeitsvoraussetzungen
Verfassungsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Juni 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind.