LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Auskunft über Kundenbestands- und Verkehrsdaten bei Urheberrechtsverletzung KI-Titel

Auskunftsanspruch · Urheberrecht · Verkehrsdaten · Tonaufnahmen · IP-Adressen

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

I.

Der X wird gestattet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften von Kunden (Bestandsdaten) unter Verwendung von IP-Adressen und Verbindungszeitpunkten (Verkehrsdaten), die auf der nachfolgend wiedergegebenen Anlage ASt 8 enthalten sind und die sich auf eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin an Tonaufnahmen des Künstlers X beziehen:

II.

Der X wird gestattet, die Auskunft in elektronischer Form durch Komplettierung einer der X übermittelten Excel-Datei zu erteilen.

III.

Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin.

IV.

Mit diesem Beschluss soll der X seitens der Antragstellerin, eine Abschrift der Antragsschrift vom 2. September 2008 und ihrer Anlagen zugestellt werden.

Gründe

1

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)