VG München · Bayern Beschluss

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage KI-Titel

Verwaltungsverfahren · Klagenrücknahme · Verfahrenseinstellung · Gerichtskosten · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf EUR 36.768,00 festgesetzt.

Gründe

1

Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 15.11.2022 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

2

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes.