Für die Ausstattung eines Kindes mit Lernmitteln und Schultüte aus Anlaß seiner Einschulung ist eine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Für die Ausstattung eines Kindes mit Lernmitteln und Schultüte aus Anlaß seiner Einschulung ist eine einmalige Leistung zu gewähren; dieser Aufwand ist nicht - auch nicht teilweise - aus den Regelsatzleistungen zu finanzieren.