OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Die gegenüber dem Vertretungsberechtigten eines Gewerbetreibenden gemäß § 35 Abs 7a GewO ausgesprochene …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die gegenüber dem Vertretungsberechtigten eines Gewerbetreibenden gemäß § 35 Abs 7a GewO ausgesprochene Untersagung der Gewerbeausübung setzt voraus, daß der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei Einleitung des ihn selbst betreffenden Untersagungsverfahrens noch nicht aufgegeben hat.