LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Betreibt die gesetzliche Krankenkasse die Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung, stehen dem …

Sozialrecht

Leitsatz

Betreibt die gesetzliche Krankenkasse die Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung, stehen dem Schuldner nach dem Prinzip der Waffengleichheit die Vollstreckungsschutzmöglichkeiten der Zivilprozeßordnung zu.