Betreibt die gesetzliche Krankenkasse die Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung, stehen dem …
Sozialrecht
Leitsatz
Betreibt die gesetzliche Krankenkasse die Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung, stehen dem Schuldner nach dem Prinzip der Waffengleichheit die Vollstreckungsschutzmöglichkeiten der Zivilprozeßordnung zu.