Ein Anspruch auf besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter durch die …
Sozialrecht
Leitsatz
Ein Anspruch auf besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter durch die Bundesanstalt für Arbeit nach § 33 Abs 1 Nr 3, Abs 2 Satz 1 Nr 5 SchwbG sowie §§ 2 Abs 1, 3 Abs 3 Nr 2 SchwbAV besteht auch für eine Beschäftigung als Beamtenanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sofern auf die Einstellung in diese Beschäftigung kein Rechtsanspruch besteht. Beschäftigungen dieser Art dienen der beruflichen Ausbildung des Beschäftigten.