OVG Niedersachsen Urteil LS

Ausweisungen nach der BauregelungsVO von 1936 sowie nach dem Preußischen Wohnungsgesetz von 1918 sind …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ausweisungen nach der BauregelungsVO von 1936 sowie nach dem Preußischen Wohnungsgesetz von 1918 sind rechtlich als Festsetzungen mit normativem Charakter zu beurteilen. Desweiteren haben wegen der Aufbaugesetze der Länder nach 1945 haben Durchführungspläne normativen Charakter. Dies gilt nicht für Aufbaupläne.