LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss

Sie ist jedoch nicht begründet

Sozialrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe

1

Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz zulässige Beschwerde ist zulässig.

2

Sie ist jedoch nicht begründet. Denn das Sozialgericht Hildesheim (SG) hat den Rechtsstreit zu Recht an das Verwaltungsgericht Hannover verwiesen.

3

Zur Begründung verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss des SG vom 4. April 2003.

4

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).