VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Die Getränkesteuer darf für Kaffee (Tee) als Bestandteil einer ganzen Mahlzeit - hier "Hotelfrühstück" …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Getränkesteuer darf für Kaffee (Tee) als Bestandteil einer ganzen Mahlzeit - hier "Hotelfrühstück" - erhoben werden.