Die Getränkesteuer darf für Kaffee (Tee) als Bestandteil einer ganzen Mahlzeit - hier "Hotelfrühstück" …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Getränkesteuer darf für Kaffee (Tee) als Bestandteil einer ganzen Mahlzeit - hier "Hotelfrühstück" - erhoben werden.