Ist an einem Verfahren ein Landkreis beteiligt, so ist ein Mitglied des Kreisausschusses dieses Landkreises …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ist an einem Verfahren ein Landkreis beteiligt, so ist ein Mitglied des Kreisausschusses dieses Landkreises von der Ausübung seines Amtes als ehrenamtlicher Verwaltungsrechter ausgeschlossen.
2. Die Abstandsvorschrift des § 25 Abs. 1 HBO hat nachbarschützenden Charakter. Sie gewährleistet dem Nachbarn die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung seines Grundstücks.
3. Die Abstandsvorschriften des § 25 Abs. 2 und 3 HBO haben keinen nachbarschützenden Charakter.
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