OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Tritt zu dem nahen Verwandschaftsverhältnis ein eigenes Interesse an der Erledigung der Rechtsangelegenheit …

Strafrecht

Leitsatz

1. Tritt zu dem nahen Verwandschaftsverhältnis ein eigenes Interesse an der Erledigung der Rechtsangelegenheit, so bedarf es für die geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten für einen nahen Angehörigen einer Erlaubnis.

2. Zur Unvermeidbarkeit und damit auch zur fehlenden Vorwerfbarkeit der Verbotsunkenntnis bei Fehlen einer vorangegangenen Erkundigung.