OVG Niedersachsen – 12 L 109/89
Verwaltungsrecht Abgeändert
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 4. Kammer - vom 9. Februar 1989 geändert.
Die Klagen werden abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der erstinstanzlichen Verfahren und des Berufungsverfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Hinweis: verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter OVG Niedersachsen - 23.04.1992 - AZ: 12 L 105/89