Das Parken außerhalb der zugelassenen Zeiten ist nicht zugelassen, wenn für den angeordneten Fußgängerbereich …
Strafrecht
Leitsatz
Das Parken außerhalb der zugelassenen Zeiten ist nicht zugelassen, wenn für den angeordneten Fußgängerbereich der Anliegerverkehr durch das Zusatzzeichen zum Zeichen 242 in bestimmten Zeiträumen gestattet ist.