OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Das Parken außerhalb der zugelassenen Zeiten ist nicht zugelassen, wenn für den angeordneten Fußgängerbereich …

Strafrecht

Leitsatz

Das Parken außerhalb der zugelassenen Zeiten ist nicht zugelassen, wenn für den angeordneten Fußgängerbereich der Anliegerverkehr durch das Zusatzzeichen zum Zeichen 242 in bestimmten Zeiträumen gestattet ist.