VGH Bayern Beschluss

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme des Antrags KI-Titel

Verwaltungsverfahren · Einstellung · Kosten · Streitwert

Verwaltungsrecht

Tenor

I. Nach Rücknahme des Antrags mit Schriftsatz vom 29. April 2021 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens (§ 155 Abs. 2 VwGO).

III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt (§ 53 Abs. 2, § 52 Abs. 1 GKG).