Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme des Antrags KI-Titel
Verwaltungsverfahren · Einstellung · Kosten · Streitwert
Verwaltungsrecht
Tenor
I. Nach Rücknahme des Antrags mit Schriftsatz vom 29. April 2021 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens (§ 155 Abs. 2 VwGO).
III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt (§ 53 Abs. 2, § 52 Abs. 1 GKG).