AG Bielefeld · Nordrhein-Westfalen Familiengericht Beschluss

Die Antragsgegnerin wendet sich nicht gegen den Antrag, der mit der einstweiligen Anordnung verfolgt wird

Familienrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

In der Familiensache A ./. B

wird der Prozesskostenhilfe-Antrag der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

Gründe

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Die Antragsgegnerin wendet sich nicht gegen den Antrag, der mit der einstweiligen Anordnung verfolgt wird.

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Soweit sie Einschränkungen bzgl. der Besuchsdauer macht, ist es selbstverständlich, dass eine Eingewöhnungsphase für das Kind zu berücksichtigen sein wird. Eines gesonderten Antrages bedarf es dafür nicht. Dass die Antragsgegnerin bzgl. des Hauptsacheantrages eine vorläufig geringere Stundenzahl beantragt unter Hinweis auf eine Möglichkeit zum Mittagsschlaf für das Kind, erscheint gekünstelt und als herbeigeredete Problematik.

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Insgesamt liegt damit auch bzgl. der Hauptsache kein erfolgversprechender widerstreitender Antrag vor.

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Bielefeld, den 10. August 2007

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Amtsgericht - Familiengericht