Starke nächtliche Lärmbelastungen in einem Kneipenviertel mit Dauerschallpegeln von 59-70 dB (A) und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Starke nächtliche Lärmbelastungen in einem Kneipenviertel mit Dauerschallpegeln von 59-70 dB (A) und Pegelspitzen von über 80 dB (A) erfordern auch für betriebsbezogene Wohnungen die Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen.