OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ist ein Wohnhaus auf Grund einer Baulast einem Gewerbebetrieb als Betriebsinhaberwohnung zugeordnet, so muß …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ist ein Wohnhaus auf Grund einer Baulast einem Gewerbebetrieb als Betriebsinhaberwohnung zugeordnet, so muß der Betriebsinhaber sich dieses Haus als vorhandene Betriebsinhaberwohnung zurechnen lassen, auch wenn er selbst keine rechtlichen Möglichkeiten hat, das Haus als Wohnung zu beanspruchen.