Ist ein Wohnhaus auf Grund einer Baulast einem Gewerbebetrieb als Betriebsinhaberwohnung zugeordnet, so muß …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist ein Wohnhaus auf Grund einer Baulast einem Gewerbebetrieb als Betriebsinhaberwohnung zugeordnet, so muß der Betriebsinhaber sich dieses Haus als vorhandene Betriebsinhaberwohnung zurechnen lassen, auch wenn er selbst keine rechtlichen Möglichkeiten hat, das Haus als Wohnung zu beanspruchen.