Der Grundsatz des Nachranges der Sozialhilfe führt nicht dazu, daß ein Hilfesuchender darauf verwiesen werden …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Grundsatz des Nachranges der Sozialhilfe führt nicht dazu, daß ein Hilfesuchender darauf verwiesen werden kann, seinen Erziehungsurlaub abzubrechen, um den Lebensunterhalt der Familie durch sein Arbeitseinkommen sicherzustellen.