Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten für …
Sozialrecht
Leitsatz
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten für den operativen Eingriff in einem Normbereich liegenden Körperzustand (hier: Brustverkleinerung) zu tragen (Anschluß an BSG vom 10.2.1993 - 1 RK 14/92 = BSGE 72, 96).