BayObLG Berichtigungsbeschluss

Berichtigung von Irrtum in Beschreibung von Zahlungseigenschaften KI-Titel

Berichtigungsbeschluss · offenbarer Unrichtigkeit · Zahlungsfähigkeit · Zahlungswilligkeit · Amts wegen Berichtigung

Zivilrecht

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 28. Januar 2025 wird auf Seite 4 im Ordnungspunkt II 2 c.bb Zeile 2 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass die Wörter „Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit“ mit den Worten „Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit“ ersetzt werden.

Gründe

1

Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler. Der Beschluss des Senats war daher von Amts wegen zu berichtigen.