LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Der Tenor des Urteils vom 09.03.2006 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend korrigiert, dass das …

Zivilrecht

Tenor

Der Tenor des Urteils vom 09.03.2006 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend korrigiert, dass das Wort „Beklagten“ in der 4. Zeile des zweiten Absatzes ersetzt wird durch das Wort „Kläger“.

Gründe

1

Der Tenor des Urteils vom 09.03.2006 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend korrigiert, dass das Wort „Beklagten“ in der 4. Zeile des zweiten Absatzes ersetzt wird durch das Wort „Kläger“.