VerfGH Berlin Beschluss

Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben von 20. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen …

Verfassungsrecht

Gründe

1

Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben von 20. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

3

Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

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