Der Hinweis auf eine allgemeine Erhöhung der Einkommen und der Lebenshaltungskosten rechtfertigt es nicht …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Hinweis auf eine allgemeine Erhöhung der Einkommen und der Lebenshaltungskosten rechtfertigt es nicht, den Kostenbeitrag, den ein Behinderter, der Einkommen aus Arbeit erzielt, zu entrichten hat, anders als nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 14. Mai 1986 (FEVS 37, 27) und des Senatsurteils vom 9. Dezember 1987 - 4 A 102/84 - zu bemessen.