BVerwG 7. Senat Beschluss

Veräußerung einer Deponie

Veräußerung einer Deponie; Übergang der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. In einem Revisionsverfahren kann u.a. die Frage geklärt werden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Betreibers einer Deponie mit deren Veräußerung auf einen Dritten übergehen.