OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Ist für die Hauptverhandlung in erster Instanz kein Verteidiger bestellt worden, so kann unter bestimmten …

Strafrecht

Leitsatz

Ist für die Hauptverhandlung in erster Instanz kein Verteidiger bestellt worden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Fällen einer notwendiger Verteidigung für das Revisionsverfahren ein Pflichtverteidiger bestellt werden.