Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel
Rücknahme der Berufung · Kosten der Prozessführung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.792,66 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf §§ 516 Abs. 3, 101 Abs. 1 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.