Zur Rücknehmbarkeit einer durch Täuschung erlangten Einbürgerung bei dadurch eintretender Staatenlosigkeit.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Rücknehmbarkeit einer durch Täuschung erlangten Einbürgerung bei dadurch eintretender Staatenlosigkeit.
2. Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn die Behörde nicht hinreichend berücksichtigt hat, daß im Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung eine Einbürgerung möglich war.