AG Stuttgart · Baden-Württemberg Beschluss LS zitiert von 2

Streitige Entscheidung in einem Verfahren über die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Zivilrecht

Leitsatz

Im ENZ-Ausstellungsverfahren wird - anders als im deutschen Erbscheinsverfahren - nicht streitig entschieden.(Rn.1)

Tenor

Die Erteilung des durch den Beteiligten ... beantragtenEuropäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) (Bl. ... d.A.) wird wegen des Vorliegens von Einwendungen der Beteiligten ... (Bl. ... d.A.) gegen die Erteilung versagt.

Gründe

1

Im ENZ-Ausstellungsverfahren wird - anders als im deutschen Erbscheinsverfahren- nicht streitig entschieden. Die vorliegenden Einwände gegen den zu bescheinigenden Sachverhalt (gesetzliche Erbfolge) beziehen sich auf die zur Begründung des Antrags gemachten Angaben (Nichtvorhandensein einer Verfügung von Todes wegen). Das ENZ kann daher nicht erteilt werden.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001455300