BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von 248.000 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - VII ZR 46/25

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 4. März 2025 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 248.000 €

Pamp Jurgeleit Graßnack

Sacher Hannamann