Einzelfall einer wegen der Gefahr des Entstehend einer Splittersiedlung und wegen des Abweichens vom …
Leitsatz
1. Einzelfall einer wegen der Gefahr des Entstehend einer Splittersiedlung und wegen des Abweichens vom Flächennutzungsplan unzulässigen Außenbereichsbebauung.
2. Zur Frage, ob Polizei- und Ordnungspflichten auf die Erben des Pflichtigen übergehen.
3.Eine bauaufsichtsbehördliche Beseitigungsverfügung, durch die ein Bauherr zum Abbruch aufgefordert wird, obwohl das von ihm errichtete Bauwerk als wesentlicher Grundstücksbestandteil in das Eigentum eines anderen gelangt ist, der weder mit der Beseitigung einverstanden ist noch sie auf Grund eines vollstreckbaren Titels zu dulden hat, ist rechtswidrig (s. Rspr. des Sen.). Wird die Verfügung von dem Adressaten angefochten, so wird der ihr anhaftende Mangel durch die Beiladung des Grundstückseigentümers im Verwaltungsstreitverfahren nicht ausgeräumt (abw. von BVerwG, Urt. v. 14.01.1966, NJW 1966, 610 = DVBl 1966, 792 ).