OVG Niedersachsen Urteil LS

Eine Verletzung der öffentlichen Belange liegt durch einen Erdbehälter zur Lagerung von Gülle im Abstand von …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Verletzung der öffentlichen Belange liegt durch einen Erdbehälter zur Lagerung von Gülle im Abstand von 100 Meter zur nächsten Bebauung nicht vor.