Die Erstattungsansprüche der Arbeitgeber gegen die Bundesrepublik Deutschland nach § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 5 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Erstattungsansprüche der Arbeitgeber gegen die Bundesrepublik Deutschland nach § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 5 Abs. 3 ASG gehören dem öffentlichen Recht an. Die Wehrbehörden sind insoweit befugt, eine Regelung hoheitlich durch Verwaltungsakt zu treffen.
2. Der Abreitgeber hat einen Anspruch nicht nur auf Erstattung der von ihm während des Pflichtwehrdienstes seines Arbeitnehmers für diesen weitergezahlten Versicherungsbeiträge zu einer betrieblichen oder überbetrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch auf Erstattung der darauf von ihm gemäß § 35 b der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und Nr. 55 Abs. 9 der Lohnsteuer-Richtlinien pauschal entrichteten Lohn- und Kirchensteuer.