LSG Hamburg 2. Senat Urteil

Berufung gegen Leistungsverweigerung im Sozialrecht zurückgewiesen KI-Titel

Sozialrecht · Berufung · Rechtsmittelverzicht · Leistungsverweigerung · SGG

Sozialrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird wegen des von dem allein unterlegenen Kläger erklärten Rechtsmittelverzichtes abgesehen (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes – SGG).