Berufung gegen Leistungsverweigerung im Sozialrecht zurückgewiesen KI-Titel
Sozialrecht · Berufung · Rechtsmittelverzicht · Leistungsverweigerung · SGG
Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird wegen des von dem allein unterlegenen Kläger erklärten Rechtsmittelverzichtes abgesehen (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes – SGG).