Ist an einem Verfahren ein landkreis beteiligt, so ist ein Mitglied des Kreisausschusses dieses Landkreises …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ist an einem Verfahren ein landkreis beteiligt, so ist ein Mitglied des Kreisausschusses dieses Landkreises von der Ausübung seines Amtes als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter ausgeschlossen. 2. Die Abstandsvorschriften des § 25 Abs. 2 und 3 HBO gelten grundsätzlich für alle Bauwerke, die auf einem Grundstück errichtet werden, auch wenn diese Bauwerke keine Räume enthalten. 3. Zum Begriff der "Aussenwand" in § 25 Abs. 2 und 3 HBO.
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