VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Kostenfestsetzung und Streitwertfestlegung im Verwaltungsverfahren KI-Titel

Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung · Verwaltungsverfahren · Beilageder · Erledigung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 57.655,50 € festgesetzt.

Gründe

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1. Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.