Ein Biergarten mit 16 Sitzplätzen und 9 Stehplätzen ist im Zusammenhang mit einer Gaststätte grundsätzlich im …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ein Biergarten mit 16 Sitzplätzen und 9 Stehplätzen ist im Zusammenhang mit einer Gaststätte grundsätzlich im Dorfgebiet zulässig.
2. Zur Bewertung und Berechnung der von einem Biergarten ausgehenden Emissionen.