LG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 15. Zivilkammer Beschluss

LG Dortmund – 15 T 235/07

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochte-nen Entscheidung, denen die Beschwerdeführer in dem Beschwerdeverfahren nicht entgegen getreten sind, zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 13 a FGG.