LG Dortmund – 15 T 235/07
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochte-nen Entscheidung, denen die Beschwerdeführer in dem Beschwerdeverfahren nicht entgegen getreten sind, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 13 a FGG.