Wird durch den Versicherungsnehmer ein seinem Fahrzeug den Weg versperrendes Motorrad beiseite geschoben …
Zivilrecht
Leitsatz
Wird durch den Versicherungsnehmer ein seinem Fahrzeug den Weg versperrendes Motorrad beiseite geschoben, welches dabei zu Boden fällt und beschädigt wird, besteht Versicherungsschutz aus der Privathaftpflicht. Dies ergibt sich daraus, daß es nicht zu den typischen Tätigkeiten eines Kraftfahrers gehört, fremde, seiner Fahrt im Wege stehende Fahrzeuge, eigenhändig beiseite zu bringen.