Verzeichnis› Gerichte› Niedersachsen› AG Braunschweig› 1985› September 1985› 248 II 360/85 AG Braunschweig · Niedersachsen Urteil 09.09.1985 248 II 360/85 LS Die Anzahl der Angelegenheiten wird erst im Kostenfestsetzungsverfahren festgestellt. Zivilrecht Leitsatz Die Anzahl der Angelegenheiten wird erst im Kostenfestsetzungsverfahren festgestellt.