Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch die Gemeinde ist auch dann zulässig, wenn in Vollzug eines …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch die Gemeinde ist auch dann zulässig, wenn in Vollzug eines Bebauungsplans auf der Fläche eines Genossenschaftsweges eine Anbaustraße ausgebaut wurde.