Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft
CD Cartondruck AG gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) – Vergeltungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika in Form eines Strafzolls auf die Einfuhren aus der Gemeinschaft aufgrund einer Genehmigung der WTO – Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO – Rechtswirkungen – Haftung der Gemeinschaft ohne rechtswidriges Verhalten ihrer Organe – Kausalzusammenhang – Außergewöhnlicher und besonderer Schaden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und der Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) den Vereinigten Staaten von Amerika im Anschluss an die Feststellung, dass die Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen nicht mit den dem Übereinkommen zur Errichtung der WTO beigefügten Übereinkünften und Vereinbarungen vereinbar ist, die Erhebung von Strafzöllen auf die Einfuhren bedruckter Kartonfaltschachteln der Klägerin gestattete