OVG Niedersachsen Urteil LS

Der Vorstand einer Handwerkskammer ist auch dann nicht zur Änderung einer Vorschrift der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Vorstand einer Handwerkskammer ist auch dann nicht zur Änderung einer Vorschrift der Gesellenprüfungsordnung (hier: Übernahme überregional erstellter Prüfungsaufgaben) befugt, wenn mit dieser Änderung die Verwendung landeseinheitlicher Prüfungsaufgaben sichergestellt werden soll.