OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Bei einer Herde von etwa 600 bis 800 Schafen und bei einer Fläche von ca. 34 ha ist eine Scheune für die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Bei einer Herde von etwa 600 bis 800 Schafen und bei einer Fläche von ca. 34 ha ist eine Scheune für die Schafe auch dann zulässig, wenn lediglich ein Nebenerwerbsbetrieb vorliegt.

2. Ein Wohnhaus im Außenbereich für landwirtschaftliche Hilfskräfte erfüllt lediglich für einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb eine dienende Funktion. Ein weiteres Wohnhaus darf außerdem nicht mehr zur Verfügung stehen.