Ohne das Vorhandensein seiner Satzung können Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ohne das Vorhandensein seiner Satzung können Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes nicht erhoben werden.
2. Zur Begriff der laufenden Geschäfte von nicht erheblicher Bedeutung (§ 71 Abs. 2 HBO).
3. Wird die Verpflichtungserklärung einer Gemeinde nicht von den vertretungsberechtigten Mitgliedern des Magistrats unterschrieben, dann kann sich der Begünstigte zur Erzwingung der Erfüllung nicht auf Treu und Glauben berufen.