OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 5

Hat sich ein Verfahren (hier des vorläufigen Rechtsschutzes) nach Beschlußfassung durch das …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Hat sich ein Verfahren (hier des vorläufigen Rechtsschutzes) nach Beschlußfassung durch das Verwaltungsgericht, aber vor Stellung des Antrags auf Zulassung der Beschwerde erledigt, so kann der durch den Beschluß beschwerte Beteiligte den Zulassungsantrag zu dem ausschließlichen Zweck stellen, gegenüber dem OVG die Erledigungserklärung abzugeben. Bei der Entscheidung über die Kosten des erledigten Verfahrens sind die Erfolgsaussichten des Zulassungs- und eines sich etwa anschließenden Beschwerdeverfahrens zu berücksichtigen.