VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Zum Begriff des besonderen Falles in § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Feuerbestattung.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Zum Begriff des besonderen Falles in § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Feuerbestattung.